Visum & Einreise
Aktualisiert: Jan 21, 2023
Aktualisiert: Jan 21, 2023
Die touristische Einreise nach Kuba erfordert drei Dokumente: Einen Reisepass, eine »Touristenkarte« und eine geeignete »Reisekrankenversicherung«. Die Touristenkarte kauft man am besten am Flughafen in Deutschland. Im Flugzeug werden »Zollerklärungen« verteilt, die in Kuba beim Verlassen des Flughafens abzugeben sind. Die Abfertigung am Flughafen verläuft insgesamt zügig, in der Regel hat man in etwa einer halben Stunde das Gebäude verlassen. Dieser Artikel thematisiert alle wichtigen Details zur Einreise nach Kuba.
Wer als Tourist nach Kuba einreisen möchte, muss über ein gültiges Ausweisdokument, eine Krankenversicherung und ein Visum verfügen. Der Personalausweis reicht zur Einreise nicht aus. Als Ausweisdokument ist ein zum Einreisezeitpunkt noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich. Wer keinen Reisepass besitzt, kann notfalls auch mit einem vorläufigen Reisepass einreisen. Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument (Kinderreisepass).
Zudem muss bei der Passkontrolle auf Verlangen ein Nachweis über die Krankenversicherung vorgelegt werden können. Der Nachweis muss in spanischer Sprache den Versicherungsschutz für Kuba über den gesamten Reisezeitraum bestätigt.
Bei der Touristenkarte handelt es sich offiziell um ein Visum zu touristischen Zwecken. Faktisch hat die Karte jedoch den Charakter einer Einreisesteuer, die einen 90-tägigen Aufenthalt zu touristischen Zwecken zulässt. Wer einen länger Aufenthalt plant, kann das Touristenvisum in Kuba einmal um weitere 90 Tage verlängern.
Was ist eine Touristenkarte (Touristenvisum)?
Bei der Passkontrolle am Flughafen in Kuba muss ein Visum in Form einer Touristenkarte vorgelegt werden. Zu beachten ist, dass die Touristenkarte auch bei der Ausreisekontrolle geprüft wird und folglich aufbewahrt werden muss.
Bei einigen Reiseanbietern oder Fluggesellschaften ist die Touristenkarte im Reise- oder Flugpreis bereits inkludiert. Dies ist häufiger bei Pauschalreisen der Fall. Auch einige Airlines händigen die Touristenkarte ihren Passagieren kostenlos aus. Dies ist etwa bei Air Canada oder der belgischen tuifly der Fall. Bei deutschen Fluggesellschaften ist die Touristenkarte in der Regel hingegen nicht im Flugpreis inbegriffen. Besteht Unsicherheit, sollte man sich beim Veranstalter oder der Airline erkundigen, um zu vermeiden, die Touristenkarte doppelt zu erwerben.
Kann man beim Check-in in Deutschland keine Touristenkarte vorweisen, riskiert man, dass sich die Fluggesellschaft weigert, einen Boarding-Pass auszustellen. Die Karte sollte daher unbedingt spätestens beim Einchecken vorhanden sein.
Wo lässt sich die Touristenkarte erwerben?
Die Touristenkarte lässt sich in spezialisierten Reisebüros, bei den kubanischen Konsulaten oder direkt an den großen Flughäfen in Deutschland erwerben. Die Preise bewegen sich in der Regel in einem Bereich zwischen 25 und 35 Euro. Für die allermeisten Reisenden ist ein Erwerb am Flughafen die beste Variante.
Am einfachsten ist es, die Touristenkarte am Flughafen zu erwerben. Die meisten Airlines verkaufen die Karten direkt am Schalter. In Frankfurt können Condor-Passagiere die Karte am Informationsschalter für 25 € erwerben. Passagiere von Eurowings bekommen die Karte an allen Flughäfen am Informationsschalter für 25 €. Transitpassagiere erhalten die Touristenkarte in der Regel am Transferschalter oder direkt am Gate.
Allerdings ist ein Erwerb nicht an allen größeren Flughäfen garantiert. Sicherheitshalber sollte man sich in jedem Fall vorher bei der Airline oder am Flughafen erkundigen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann die Touristenkarte auch unproblematisch aus dem Internet bestellen. Der Versand erfolgt meistens als Brief, sodass man die Karte(n) in der Regel in wenigen Werktagen erhält. Dies ist die Variante, die auf vielen Websites beworben wird, da die Betreiber der Seiten eine Vermittlungsprovision kassieren. Wie beschrieben ist jedoch in den allermeisten Fällen ein Erwerb am Flughafen nicht nur bequemer, sondern auch preiswerter.
Der Erwerb in der kubanischen Botschaft bzw. dem Konsulat (22 €) ist hingegen nicht zu empfehlen. Wer nicht persönlich erscheint, zahlt 25 € Gebühr je abwesender Person. Zudem muss mit recht langen Wartezeiten gerechnet werden. Wer es dennoch versuchen möchte, nimmt Reisepass und einen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz für Kuba mit. Einziger Vorteil beim Erwerb im Konsulat ist, dass man die Touristenkarte ausgefüllt erhält. Wer jedoch in der Lage ist, die Karte fehlerfrei auszufüllen, kann auf diesen Service gut und gerne verzichten.
Internationale Reisende sollten sich vorab informieren, wo es die Touristenkarte zu erwerben gibt. In der Regle lässt sich diese jedoch spätestens am letzten Flughafen - vielfach direkt am Gate - erwerben. Wer beispielsweise aus Panama oder Mexiko anreist, erhält die Karte unmittelbar am Gate für etwa 20 USD. Eine Einreise aus den USA erfordert eine besondere Touristenkarte (rosa), welche in den USA in der Regel am Flughafen erworben oder auch alternativ vorab online bestellt werden kann.
Sollte man es ohne Touristenvisum bis nach Kuba schaffen, so lässt sich die Touristenkarte auch noch bei Ankunft am Flughafen erwerben, allerdings relativ teuer (75 US-Dollar).
Wie füllt man die Touristenkarte für Kuba aus?
Hat man die Touristenkarte erhalten, sollte man sie spätestens im Flugzeug ausfüllen. Wichtig ist, dass man sich hierbei nicht verschreibt. Wer die Touristenkarte falsch ausgefüllt hat, muss theoretisch eine neue erwerben.
Einzutragen sind Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Reisepassnummer und die Staatsbürgerschaft (German / Germany). Auf beiden Seiten sind die gleichen Angaben einzutragen.
Aufbewahrung und Verlust der Touristenkarte
Die Touristenkarte muss während des Aufenthalts bei Kontrollen vorgezeigt werden können und sollte folglich gut aufbewahrt werden. Bei der Ausreise wird die Karte dann an der Passkontrolle geprüft und einbehalten.
Wer die Karte während des Aufenthaltes auf Kuba verliert, muss zu einer Behörde der Immigration und sich eine neue Karte ausstellen lassen. Die Kosten für die Ersatzkarte betragen 25 US-Dollar. Wer sich keinen Ersatz beschafft, oder den Verlust der Karte erst am Flughafen feststellt, wird bei der Ausreise am Flughafen nachzahlen müssen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Wer länger als 90 Tage im Land bleiben möchten, können in Kuba eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage veranlassen. Hierzu müssen Wertmarken im Wert von 25 US-Dollar in einer kubanischen Bank erworben werden. In einem Büro der Immigrationsbehörde lässt sich dann, unter Vorlage des Reisepasses, der Touristenkarte, einer Rechnung der Unterkunft sowie eines Nachweises einer den Zeitraum abdeckenden Krankenversicherung und eben der Wertmarken das Visum verlängern. Falsch ist die weit verbreitete Auskunft, dass nur eine Verlängerung möglich sei.
In Havanna befindet sich ein Büro der Immigration unweit des Habana Libre Hotels in der 17. Straße (Calle 17 y K Vedado). Wer nicht in Havanna verlängern möchte, kann dies auch in allen Provinzhauptstädten und in Varadero. Eine Übersicht der landesweiten Zweigstellen findet man hier.
Möchte man sich länger als 180 Tage in Kuba aufhalten, muss man entweder aus- und erneut einreisen oder sich in einen Sprachkurs einschreiben und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Krankenversicherung
Bei Einreise muss eine Reise- bzw. Auslandskrankenversicherung vorweisbar sein. In der Regel wird bei Europäern jedoch nicht kontrolliert, ob eine Versicherung abgeschlossen wurde. Da die Kosten der Gesundheitsleistungen, mit denen in Deutschland vergleichbar sind, sollte man dennoch unbedingt vor Antritt der Reise eine Versicherung abschließen. Es empfiehlt sich ein Blick auf die wichtigen Informationen zur medizinischen Versorgung und den Gesundheitsrisiken zu werfen.
Deckt die deutsche Krankenversicherung den Aufenthalt, muss man sich dies schriftlich, in spanischer Sprache, bestätigen lassen. Wichtig ist zudem, dass der Nachweis explizit den Schutz für Kuba ausweist und der Reisezeitraum abgedeckt (angegeben) ist. Die Bescheinigung über der Versicherungsschutz ist auch bei Verlängerung des Visums vorzulegen.
Wer keine Reisekrankenversicherung besitzt, kann diese für wenige Euro unkompliziert online abschließen. Eine ideale Versicherung sollte eine Reihe an wichtigen Leistungen beinhalten. Im Notfall lässt sich die Auslandskrankenversicherung jedoch auch noch bei Ankunft am Flughafen in Kuba abschließen. Am Flughafen ist die Versicherung jedoch recht teuer und auch der Leistungsumfang ist recht beschränkt, sodass diese Variante wenig empfehlenswert ist.
Zollerklärung
Seit 2022 ist vor der Einreise nach Kuba eine Online-Registrierung für alle Reisenden verpflichtend. Das entsprechende Formular findet sich auf der Website des kubanischen Verkehrsministeriums (Mitrans). Nachdem alle Angaben eingegeben wurden, wird ein PDF-Dokument mit einem QR-Code generiert. Das Dokument kann sowohl in Papierform als auch digital bei Abflug und Ankunft in Kuba vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, das Dokument sicherheitshalber zu drucken.
Es ist zu beachten, dass eine Registrierung frühestens 3 Tage vor Reiseantritt erfolgen kann. Die Formulare sind in verschiedenen Sprachen verfasst. Es lässt sich die bevorzugte Sprache oben rechts einstellen.
Anzugeben sind etwa Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Passnummer, Flugnummer, Airline, Ankunftsflughafen und Reisegrund. Beim Reiseanlass wählen die meisten Reisenden "Tourismus". Zudem muss die erste gebuchte Unterkunft sowie deren Anschrift angegeben werden.
Europäische Reisende kommen in der Regel unbehelligt durch den Zoll. Selbstverständlich dürfen Gegenstände des persönlichen Gebrauchs in angemessenem Mengen hinsichtlich Aufenthaltsdauer und Zweck der Reise eingeführt werden. Hierzu zählen auch Handy, Laptop, Kamera, Ferngläser, Musikinstrumente oder Fahrräder. Zu beachten ist immer der nicht kommerzielle Charakter der Waren.
Für den normalen Urlauber haben die Zollvorschriften folglich kaum eine Bedeutung. Geschenke können einmal pro Jahr bis zu einem Wert von bis zu 50 USD zollfrei eingeführt werden. Nur wer besondere Waren oder Gegenstände (etwa Drohnen) einführen möchte, sollte sich idealerweise beim kubanischen Zoll vorab genauer informieren.
Was darf man nicht mit nach Kuba nehmen (Zollbestimmungen)?
Den persönlichen Bedarf übersteigende Übermengen müssen deklariert und verzollt werden. Offiziell lassen sich Geschenke bis zu einem Wert von 50 US-Dollar zollfrei einführen. Für Geschenke ab einem Wert von 50 bis 250 US-Dollar wird Zoll in Höhe von 30 % des Warenwerts (nicht mehr 100 %) erhoben.
Im Extremfall kann es vorkommen, dass Waren beschlagnahmt werden. Besonders bei elektronischen Geräten muss damit gerechnet werden, dass der Zoll diese aufspürt und Einfuhrsteuer erhebt. Der Grund hierfür ist, dass sowohl das Aufgabegepäck als auch das Handgepäck in Kuba am Flughafen geröntgt werden, sodass elektronische Geräte in der Regel entdeckt werden.
Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und Ähnlichem ist ohne Genehmigung verboten. Generell sollte man bei elektronischen Geräten vorsichtiger sein und besser nur ein Gerät eines Typs einführen. Reist man etwa aus beruflichen Gründen mit zwei Laptops oder Mobiltelefonen, ist das erfahrungsgemäß jedoch kein Problem.
Die Zollkontrollen dienen der Unterbindung des Schwarzmarktes und der Erhebung von Einfuhrzöllen. Entscheiden ist, ob die Waren im Land verbleiben sollen oder nicht. Hobbyfotografen, die mit zwei Kameras einreisen, bekommen aller Wahrscheinlichkeit nach keine Probleme.
Ähnlich verhält es sich mit Fahrrädern oder anderen Sportgeräten. Werden diese zum persönlichen Gebrauch eingeführt, fällt kein Zoll an. Ob man ein eingeführtes Rad dann am Ende seiner Reise wirklich wieder ausführt, ist natürlich eine andere Frage.
Medikamente können bis zu 10 kg zollfrei eingeführt werden. Wie allgemein üblich sind auch in Kuba die Einfuhr frischer Lebensmittel aus gesundheitspolitischen Gründen verboten. So ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Fleisch- oder Milchprodukte) untersagt. Frische Lebensmittel im Handgepäck werden dem Zoll häufig bekannt, da auch das Handgepäck gescannt wird. Normalerweise muss man die Lebensmittel dann entsorgen.
Auf keinen Fall sollte man versuchen, Drogen auf die Insel zu bringen. Der Zoll macht regelmäßig Kontrollen mit Drogenspürhunden. Bereits der Besitzt von leichten Drogen, etwa Cannabis, kann mit hohen Strafen geahndet werden.
Es muss mit kurzfristigen Anpassungen der Regulierungen gerechnet werden. Detaillierte Informationen über kubanische Ein- und Ausfuhrbestimmungen findet man auf der Website des kubanischen Zolls.
Sonstiges
Bei der Einreise wird bei der Passkontrolle mit einer Digitalkamera eine Aufnahme von jedem Besucher angefertigt. Formal muss man bei der Einreise ein Rückflug- oder Weiterreiseticket nachweisen. Erfahrungsgemäß wird jedoch nicht kontrolliert, ob bereits ein Rückflugticket gebucht wurde.
Reisende mit deutscher und kubanischer Staatsangehörigkeit werden von den kubanischen Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige behandelt. Die Benutzung von kubanischen Reisepässen ist für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft obligatorisch.
Ausreise
Früher musste bei der Ausreise am Flughafen eine Ausreisesteuer entrichtet werden. Dies ist der Grund, dass an der einen oder anderen Stelle noch von einer Ausreisesteuer berichtet wird. Die Steuer wurde jedoch bereits vor Jahren abgeschafft.
Bei der Ausreisekontrolle muss der Pass und die Touristenkarte vorgelegt werden. Die Karte wird eingezogen. Wer die zugelassenen 30 Tage überschreitet, muss nachzahlen. Die Sicherheitskontrolle verläuft in der Regel recht zügig. Die Passagiere müssen ihre Schuhe ausziehen und Feuerzeuge sind zu entsorgen, also lässt man teure Feuerzeuge besser im Aufgabegepäck.
Hinsichtlich des Aufgabegepäcks ist zu bedenken, dass die Koffer etwas am Flughafen verweilen, bevor sie in das Flugzeug geladen werden. Daher kommt es besonders auf der Rückreise vor, dass Gegenstände aus Koffern gestohlen werden. Wertsachen verstaut man daher besser im Handgepäck.
Wer während seines Aufenthalts Zigarren erwirbt, sollte die Ausfuhrbestimmungen für Tabakprodukte beachten. Um den illegalen Verkauf von Zigarren zu unterbinden, gibt es eine Reihe an Regulierungen. Ohne Nachweise über den Erwerb können lediglich bis zu zwanzig Zigarren ausgeführt werden. Wer größere Mengen ausführen möchte, sollte über eine offizielle Rechnung verfügen. Zudem sollten die Zigarren in den versiegelten Originalverpackungen verbleiben. Auch die Ein- und Ausfuhr kubanischen Geldes ist verboten. Wer jedoch ein Paar Peso als Andenken mitnehmen möchte, wird aller Wahrscheinlichkeit nach keine Probleme bekommen.
Einige Souvenirs, etwa Fotografien oder Kunstmalereien, werden mit einer Ausfuhrsteuer belegt, die sich im geringen einstelligen US-Dollar Bereich bewegt. Aufpassen sollte man auch mit Souvenirs, die den Artenschutz verletzen und mit Antiquitäten, deren Ausfuhr grundsätzlich verboten ist.
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